Aus-/Fortbildung betrieblicher Ersthelfer

Betriebliche Ersthelfer

als Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort.

Freie Terminwahl

Bei der Terminauswahl richten wir uns nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.

Vor Ort Service

Durch unseren vor Ort Service habe Sie weniger zu organisieren.

Kompetente Ausbilder

Unsere Ausbilder arbeiten alle aktiv im Sanitäts- oder Rettungsdienst.

Ab 5 Personen

Ab 5 Personen sind Kurse möglich.

Freie Terminwahl

Bei der Terminauswahl richten wir uns nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.

Vor Ort Service

Durch unseren vor Ort Service habe Sie weniger zu organisieren.

Kompetente Ausbilder

Unsere Ausbilder arbeiten alle aktiv im Sanitäts- oder Rettungsdienst.

Ab 5 Personen

Ab 5 Personen sind Kurse möglich.

Betrieblicher Ersthelfer

als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort!

Ersthelfer Ausbildung in unserem Schulungszentrum in Kassel

Für den Fall, dass Sie über keinen nach DGUV Richtlinien geeigneten Schulungsraum verfügen, können wir gerne den Kurs in unserem zentral gelegenen und lichtdurchfluteten Schulungsraum in Kassel abhalten. Dies ist selbstverständlich im Prei inklusive.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Wie viele Ersthelfer benötigt unser Betrieb?

Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb ist unter § 26 der DGUV Vorschrift 1 festgelegt:

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten:
– 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten.
in sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Versicherten

In Kindertageseinrichtungen:
1 Ersthelfer je Kindergruppe

In Hochschulen:
10 % der Beschäftigten

Wichtig: Die oben genannten Zahlen sind Mindestwerte, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese Mindestzahl muss tatsächlich im Betrieb anwesend sein. Wir empfehlen daher, immer mehr Personen (im Sinne einer Stellvertreterregelung) zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden zu lassen
Man kann nur betriefblicher Ersthelfer sein, wenn man eine Gültige Erste Hilfe Asubildung mit min. (9UE á 45 min.) erfolgreich absolviert hat.

Um Ersthelfer bleiben zu können, muss man min. alle 2 Jahre eine Erste Hilfe Aus -oder Fortbildung besuchen

Grundsätzlich übernehmen die Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühren in Form von Pauschalgebühren, die von uns als Ausbildungsstelle direkt mit Ihrem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden.

Inhouse-Schulungen sind kostenfrei für Sie, wenn die Teilnehmerzahl mindestens 10 Personen beträgt und der Schulungsort nicht mehr als 80 Km entfernt liegt.

Falls die Entfernung zum Schulungsort mehr als 80 km beträgt, wird lediglich eine Fahrtkostenpauschale pro Kilometer erhoben.

Falls die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen unterschritten wird, müssen Sie die Differenz zur 10-Personen-Grenze gemäß der festgelegten Pauschalgebühren je Teilnehmer tragen. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung mit 6 Teilnehmern:

Kostenbeispiel für 6 Teilnehmer:

Die Kosten für die 6 Personen werden von Ihrem Unfallversicherungsträger übernommen. Die Differenz zur 10-Personen-Grenze beträgt 4 Personen .

Die Lehrgangsgebühren für Sie betragen somit 4 x 59,90 EUR (Teilnehmerpauschale) = 239,60 EUR inkl. MwSt. Diese Kosten werden nach dem Kurs separat in Rechnung gestellt.

Gerne können Sie sich über das Kontaktformular bei uns melden, damit wir gemeinsam dem perfekten Termin für Sie finden. 

Damit alles reibungslos abläuft, besprechen wir nach Ihrer Kontaktaufnahme gerne alles Weitere per E-Mail oder telefonisch um Ihnen den Bestmöglichen Ablauf zu gewährleisten.